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Der NDR muss Ex-Moderatorin Herman nicht wieder einstellen

Frau Herman wurde wegen einer umstrittener Äußerungen über die NS- Familienpolitik im September 2007 gekündigt, dagegen ging Frau Herman gerichtlich vor.

Nun hat das  Bundesarbeitsgericht in Erfurt jetzt ihre Beschwerde gegen ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom April dieses Jahres in letzter Instanz als unbegründet zurück gewiesen. Das Landesarbeitsgericht hatte in seinem Urteil hervorgehoben, die Sprecherin sei nur freie Mitarbeiterin gewesen und könne sich nicht auf den Kündigungsschutz berufen. Das Gericht hatte eine Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Dagegen legte Herman beim Bundesarbeitsgericht Beschwerde ein, und wollte so doch noch eine Revisionsverhandlung erzwingen. Doch damit ist sie nun gescheitert.